Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2005 - L 3 AL 103/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,44219
LSG Schleswig-Holstein, 24.06.2005 - L 3 AL 103/04 (https://dejure.org/2005,44219)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.06.2005 - L 3 AL 103/04 (https://dejure.org/2005,44219)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04 (https://dejure.org/2005,44219)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,44219) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Hessen, 10.04.2006 - L 9 AL 163/05

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Vertrauensschutz

    Die Differenz zwischen der bewilligten Leistung von 41, 30 EUR wöchentlich und der überwiesenen Leistung von 270, 22 EUR monatlich hätte einem Leistungsempfänger Anlass zu Richtigkeitsüberlegungen sein müssen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - L 3 AL 82/05

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Überzahlung

    Grobe Fahrlässigkeit ist zu bejahen, wenn der Betroffene schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und deshalb nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 2005, L 3 AL 103/04 m.w.N.).

    Entscheidend sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalles und die individuellen Fähigkeiten des Betroffenen, d.h. seine Urteils- und Kritikfähigkeit, sein Einsichtsvermögen und im Übrigen auch sein Verhalten (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, a.a.O., m.w.N.; Urteile des erkennenden Senats vom 24. Juni 2005, a.a.O., und vom 21. Oktober 2005, L 3 AL 17/05).

  • LSG Bayern, 19.05.2006 - L 8 AL 16/06

    Grob fahrlässige Unkenntnis des Empfängers von der Rechtswidrigkeit eines

    Oder etwa, wenn ein Arbeitsloser bereits früher einen Bewilligungsbescheid unter korrekter Angabe seines Bemessungsentgelts in Euro erhalten hatte und die Überzahlung durch die Verdoppelung der nach den Kontoauszügen gezahlten Leistung augenfällig war (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinisches Landessozialgerichts vom 24. Juni 2005, Az: L 3 AL 103/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2006 - L 12 AL 476/04
    Die bewilligte Lohnersatzleistung stand damit offensichtlich außer Verhältnis zu dem zu Grunde liegenden Nettoarbeitsentgelt, so dass grobe Fahrlässigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 SGB X zu bejahen ist (vgl. dazu BSG a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. April 2006 - L 4 AL 45/04; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - L 3 AL 1948/05; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24. Juni 2005 - L 3 AL 103/04).
  • SG Stade, 25.09.2006 - S 6 AL 48/05
    Nach dem danach anzulegenden subjektiven Sorgfalts-maßstab liegt grobe Fahrlässigkeit auch dann vor, wenn der Fehler einer Leistungsbewil-ligung im Verantwortungsbereich des Arbeitsamtes (heute: der Arbeitsagentur) lag (stän-dige Rechtsprechung, Urteil des BSG vom 8. Februar 2001, Az. B 11 AL 21/00 R, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 24. Juni 2005, Az. L 3 AL 103/04).
  • SG Osnabrück, 14.02.2006 - S 6 AL 91/03
    Das ist der Fall, wenn er schon einfache, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt hat und deshalb nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall praktisch je-dermann hätte einleuchten müssen (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts BSG, vgl. z.B. Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/2000 R mit weiteren Nachwei-sen); dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Betreffenden sowie der besonderen Um-stände des Einzelfalls zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff- vgl. BSG a.a.O., sowie Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - LSG, Urteil vom 24. Juli 2005 - L 3 AL 103/2004).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht